Kleine Anfrage: Digitalisierung und Lernmittelfreiheit in den Schulen – Situation im Kreis Borken

Kleine Anfrage 6250

der Abgeordneten Nina Andrieshen SPD

Digitalisierung und Lernmittelfreiheit in den Schulen Situation im Kreis Borken

Zum 17. Mai 2019 trat die Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ in Kraft. Bis dato sind, aus unterschiedlichen Gründen und Ursachen heraus, die zur Verfügung gestellten Mittel nur zu einem geringen Teil von den Antragsberechtigten abgerufen worden.

Doch infolge der Corona-Krise und dem damit verbundenen drohenden Unterrichtsausfall stieg mit dem Homeschooling der Bedarf an digitalen Lösungen und den dafür benötigten Endgeräten drastisch an. Es besteht insgesamt ein beschleunigter Nach- und Aufholbedarf in diesem Bereich.

Folglich erarbeiten oder überarbeiten momentan viele Schulträger im Kreis Borken Medienkonzepte, um den digitalen Anforderungen, aber auch den damit verbundenen großen Chancen, zu begegnen.

Aus diesem Grund finden Überlegungen seitens der Kommunen statt, inwieweit Eltern an den Beschaffungskosten digitaler Endgeräte beteiligt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welcher Höhe wurden Mittel im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“ beim NRW-Ministerium für Schule und Bildung seitens der kreisangehörigen Kommunen bzw. für den Kreis Borken selbst beantragt? (bitte mit entsprechendem Verwendungszweck und nach diesen Kommunen aufgeschlüsselt darstellen)
  2. In welchem Umfang bzw. welcher Höhe wurden die in der vorangegangenen Frage beantragten Mittel bisher bewilligt? (bitte auch hier nach Verwendungszweck und Kommunen aufgeschlüsselt darstellen)
  3. In welcher Höhe sind Stundenermäßigungen für Lehrkräfte, die eine schulische IT-Administration übernehmen, in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler, vorgesehen?
  4. Welche Unterrichtsmaterialien sind für die digitale Unterrichtung zugelassen?
  5. Ob bzw. in welcher Größenordnung können die vorbezeichneten Kommunen von den Erziehungsberechtigten eine Beteiligung an der Beschaffung digitaler Endgeräte, wie z.B. Tablets mit zusätzlicher Ausstattung, im Rahmen der gesetzlich garantierten Lernmittelfreiheit (§ 96 SchulG) verlangen?

Nina Andrieshen

Antwort der Landesregierung Drucksache 17/16292 18.01.2022 6 S.