Kleine Anfrage 6304
der Abgeordneten Nina Andrieshen SPD
Bahnreaktivierung oder Radschnellweg – Welche Pläne verfolgt das Verkehrsministerium?
Am 12.01.2022 stellte die Verkehrsministerin im Verkehrsausschuss die Zielnetzkonzeption für den Schienenpersonennahverkehr vor. In der präsentierten Grafik „NRW-Takt Zielnetz 2040“ ist zu sehen, dass über den bisherigen Kopfbahnhof in Bocholt hinaus eine Verbindung zur Stadt Rhede und darüber hinaus Richtung Borken und Coesfeld geplant ist. Dazu der Vermerk: „aktueller Planungsstand, Konkretisierung nach vertiefenden Untersuchungen“. Hierbei handelt es sich um eine stillgelegte Bahnstrecke, deren Reaktivierung anscheinend untersucht wird.
Gleichzeitig laufen die Planungen und Vorbereitungen für den Radschnellweg RS 2. Dieser soll laut Planungen im Wesentlichen auf der alten Bahntrasse zwischen Bocholt und Coesfeld verlaufen. „Wenn alles gut läuft, könnte eventuell schon 2022 Baubeginn sein, hatte Wüst bei einer Veranstaltung in Rhede im Mai erklärt“ (Quelle: BBV 03.09.2021). Die Realisierung des ersten ca. 11 Millionen Euro teuren Teilstückes zwischen Bocholt und Rhede und die damit verbundene Entwidmung der Bahnstrecke steht kurz bevor. Der Bau und die Finanzierung erfolgen durch das Land NRW. Auf ein und derselben Strecke soll nun ein Radschnellweg und perspektivisch der Schienenpersonennahverkehr ausgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Was ist die mittel- bis langfristige Zielsetzung bzw. Planung des Verkehrsministeriums in Bezug auf die miteinander konkurrierenden Maßnahmen „Radschnellweg“ und „Bahnreaktivierung“ auf der stillgelegten Bahntrasse zwischen Bocholt und Coesfeld?
- Der zukünftig erste Teilabschnitt des RS 2 verläuft zwischen Bocholt und Rhede auf der alten Bahntrasse. Ist ein Rückbau des RS 2 zu 2040 geplant, um die Reaktivierung der Bahnstrecke zu realisieren?
- Der Bau des Radschnellweges ist mit hohen Kosten verbunden. Besteht nach Fertigstellung des RS 2 eine Zweckbindung? (Falls ja, bitte mit Angabe über welchen Zeitraum)
- Wann ist mit den Ergebnissen zu den vertiefenden Untersuchungen der Bahnverbindung „Bocholt – Borken – Coesfeld“ zu rechnen?
- Zieht das Verkehrsministerium eine Aussetzung der Planung bzw. Umsetzung des RS 2 in Erwägung, bis Ergebnisse zu den vertiefenden Untersuchungen vorliegen?
Nina Andrieshen
Datum des Originals: 13.01.2022/Ausgegeben: 14.01.2022
Antwort der Landesregierung Drucksache 17/16600 18.02.2022 3 S.