Kleine Anfrage: Versorgung durch Kinderschutzambulanzen in NRW

Kleine Anfrage 1349

der Abgeordneten Christina Weng und Nina Andrieshen SPD

Versorgung durch Kinderschutzambulanzen in NRW

Gute Kindergesundheit sowie die psychische und physische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen können nur durch das Zusammenspiel einer strukturell gut aufgestellten medizinischen Versorgung und einer ausreichenden Einrichtungsinfrastruktur sichergestellt werden. Besteht ein Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind medizinische Kinderschutzambulanzen mit ihrem entsprechend geschultem Personal eine der zentralen Anlaufstellen für Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung und sie dienen Ärzten, Jugendämtern, Justiz und Polizei, sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen als wichtiger Ansprechpartner. Die Kinderschutzambulanzen beraten bei Fragen zu rechtsmedizinischer Einschätzung von Verdachtsfällen und unterstützen bei Beweissicherung und rechtlicher Beratung. Diese übergreifend interdisziplinäre Kooperation der Kinderschutzambulanzen mit anderen Institutionen des Kinderschutzes bietet Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch oder Misshandlung geworden sind, zügige und kompetente Hilfe. Mit dieser Struktur wird das Krankenhauspersonal gleichzeitig entlastet.

 

In NRW gilt es diese Versorung in den kommenden Jahren sicherszustellen. Nach der Corona-Pandemie und den aktuellen Krisen leiden vor allem kinder- und jugendmedizinische Einrichtungen unter den gestiegenden Energiekosten, dem Personalmangel und steigenden Bedarfen.

 

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kinderschutzambulanzen werden zum aktuellen Zeitpunkt in NRW betrieben (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen)?
  2. Wie gestaltet sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen die finanzielle Unterstützung der Kinderschutzambulanzen in NRW seitens der Landesregierung?
  3. Welche Maßnahmen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusätzlich zur Förderung von 600.000 Euro aus den Jahren 2022/2023 zur Stärkung der Kinderschutzambulanzen bereits getroffen?
  4. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Versorgungssituation der Kinderschutzambulanzen für NRW ein (Bitte aufschlüsseln nach Versorgungsregionen)?
  5. Welche Schritte plant die Landesregierung, um die Versorgung durch Kinderschutzambulanzen in NRW zukünftig sicherzustellen?

Datum des Originals: 09.02.2023, Ausgabe 10.02.2023

Hier findet Ihr die Antwort der Landesregierung auf unsere Fragen!