Durch Kleine Anfragen kann jede und jeder Abgeordnete zu einem eingegrenzten Sachverhalt von der Landesregierung Auskünfte verlangen. Diese werden schriftlich und innerhalb von vier Wochen beantwortet. Sollte die Landesregierung dieses versäumen, wird die Anfrage auf Antrag des Fragestellers oder der Fragestellerin auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt.
Hier findet Ihr meine Kleinen Anfragen an die Landesregierung.
18. Landtag
Kleine Anfrage: Versorgung durch Kinderschutzambulanzen in NRW
17. Landtag
Kleine Anfrage: Deutsche Arztpraxen als Renditeobjekt
Kleine Anfrage: Digitalisierung und Lernmittelfreiheit in den Schulen – Situation im Kreis Borken